Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Event-Software von LEITGUT. (Teilnehmer- & Ausstellermanagement) · Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software-Dienste von Felix Heinze – LEITGUT., Dreizehnerstraße 41, 48159 Münster (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden. Dies umfasst das Teilnehmermanagement und das Ausstellermanagement. Die Leistungen richten sich an Unternehmer, Vereine, Organisationen und vergleichbare Veranstalter (B2B). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt browserbasierte Software-as-a-Service-Anwendungen zur Veranstaltungs- und Messeorganisation bereit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket:
- Teilnehmermanagement (Pakete Starter, Professional, Premium): gebrandetes Anmeldeformular, Bestätigungs- und Erinnerungsmails, Warteliste, QR-Check-In, Namensschild-Druck (Erzeugung druckfertiger Etiketten; Etikettenbögen stellt der Kunde) und Auswertung.
- Ausstellermanagement (Pakete Messe Basis, Messe Pro): Aussteller-Portal mit Eigenpflege, Posten-/Standbuchung, Dokumenten-Upload, Standplan, Auswertung sowie – optional – Online-Zahlung (siehe § 4a).
Der jeweils gebuchte Funktionsumfang sowie etwaige mengenmäßige Grenzen (z. B. Anzahl Veranstaltungen oder Aussteller je Paket) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Buchung eines Pakets durch den Kunden (z. B. per E-Mail, über das Anfrageformular oder Auftragsbestätigung) und dessen Annahme durch den Anbieter zustande. Verträge werden grundsätzlich je Veranstaltung geschlossen (Festpreis pro Event bzw. pro Messe). Bei mehreren Veranstaltungen kann gesondert ein Abonnement vereinbart werden; in diesem Fall gelten die im Angebot genannten Laufzeit- und Abrechnungsbedingungen ergänzend.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesene Festpreis pro Veranstaltung (Teilnehmermanagement: Starter/Professional/Premium; Ausstellermanagement: Messe Basis/Messe Pro). Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug bzw. – sofern angeboten – per Online-Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach angemessener Frist vorübergehend zu sperren. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen (insb. Verzugszinsen).
- Wird ausnahmsweise ein Abonnement vereinbart, gelten die im Angebot genannten Laufzeit-, Abrechnungs- und Kündigungsbedingungen ergänzend.
§ 4a Online-Zahlungen von Ausstellern (optionale Funktion)
- Im Ausstellermanagement kann der Kunde (Veranstalter) optional eine Online-Zahlung aktivieren, über die Aussteller gebuchte Leistungen (z. B. Standfläche, Strom, Mobiliar) direkt bezahlen können.
- Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Mit Aktivierung verbindet der Kunde sein eigenes Stripe-Konto; es gelten zusätzlich die Nutzungs- und Connect-Bedingungen von Stripe.
- Vertrags- und Zahlungspartner des Ausstellers ist allein der jeweilige Veranstalter, nicht der Anbieter (LEITGUT.). Der Anbieter stellt ausschließlich die technische Integration bereit und wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei, Verkäufer oder Zahlungsempfänger der Aussteller-Leistungen.
- Die Zahlungen fließen direkt auf das Stripe-Konto des Veranstalters; der Anbieter nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder der Aussteller entgegen, verwahrt oder leitet sie weiter.
- Für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung, die umsatzsteuerliche Behandlung sowie Rückerstattungen, Stornierungen und Reklamationen gegenüber dem Aussteller ist allein der Veranstalter verantwortlich.
- Der Anbieter behält je über diese Funktion abgewickelter Aussteller-Zahlung eine Plattformgebühr in Höhe von 1 % des Zahlungsbetrags ein (sofern nicht abweichend vereinbart). Daneben fallen die Transaktionsgebühren von Stripe an, die der Veranstalter trägt.
- Die Funktion ist optional. Veranstalter, die sie nicht aktivieren, rechnen wie gewohnt selbst per Rechnung ab.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt die für die Einrichtung nötigen Inhalte (z. B. Eventdaten, Logo, Texte) rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
- Der Kunde ist für die Inhalte seines Formulars sowie für die erhobenen Teilnehmerdaten verantwortlich und stellt sicher, dass deren Erhebung zulässig ist.
- Der Kunde ist im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher für die Teilnehmerdaten; der Anbieter verarbeitet diese als Auftragsverarbeiter (siehe § 8).
- Eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des Systems ist untersagt.
§ 6 Stornierung
- Storniert der Kunde nach Vertragsschluss, jedoch vor Freischaltung des Zugangs, fällt kein Entgelt an.
- Ab Bereitstellung des Zugangs- bzw. Veranstalter-Links ist der volle Paketpreis der jeweiligen Veranstaltung fällig.
- Bei einem gesondert vereinbarten Abonnement gelten die dort genannten Kündigungsbedingungen.
§ 7 Verfügbarkeit und Betrieb
Der Anbieter betreibt das System mit angemessener Sorgfalt (Hosting in der EU, regelmäßige Backups). Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet; kurzzeitige Einschränkungen durch Wartung, Updates oder Störungen Dritter (z. B. Hosting- oder E-Mail-Dienstleister) sind möglich. Der Anbieter ist bemüht, Störungen zeitnah zu beheben.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung. Für die im Auftrag des Kunden verarbeiteten Teilnehmerdaten schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
§ 9 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Systems. Der Anbieter darf einen dezenten Hinweis („Powered by LEITGUT.") in den Ausgaben des Systems anzeigen.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.
- Für Inhalte und Daten, die der Kunde einstellt oder erhebt, ist der Kunde allein verantwortlich.
§ 11 Datenexport und Vertragsende
Der Kunde kann seine im System erfassten Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit exportieren (z. B. als CSV). Nach Beendigung des Abonnements werden die Daten nach einer angemessenen Übergangsfrist gemäß den Vorgaben des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gelöscht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor Vertragsende einen Export vorzunehmen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Münster.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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